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Satzung und Mitglieder

§1 NAME, SITZ, STEUERBEGÜNSTIGTE ZWECKE, GESCHÄFTSJAHR

Der Verein trägt den Namen „Pauenhof, Verein für Buddhismus (e.V.)“. Sitz des Vereins ist in Sonsbeck. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 ZWECK

Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der buddhistischen Dharma Lehren gemäß aller Schulen des Buddhismus, sowohl religiöser als auch säkularer Ausrichtung. Im Rahmen der buddhistischen Religion sollen Meditation, Achtsamkeit, Philosophie, Medizin, Kunst, Wissenschaft, religiöser Tanz und Musik, Film, Fotografie, Medien, Handwerk, Druckkunst, Ökologie und umweltfreundliche Technik bewahrt, gelehrt und gefördert werden.

Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:

  • Schaffung und Unterhaltung von Räumlichkeiten und Gelände, die geeignet sind, religiöse Praxis und Studien gemäß der buddhistischen Überlieferungen und zeitgemäßer Entwicklungen durchzuführen.
  • Bewahrung der mündlichen und schriftlichen Traditionen des Buddhismus und der Förderung neuer heilsamer Entwicklungen, die in direkter und klarer Weise aus den Traditionen hervorgegangen sind.
  • Förderung der buddhistischen Wissenschaften und Künste und Austausch mit westlichen Wissenschaften und Künsten.
  • Durchführung von Veranstaltungen ( spirituelle Praxis, Meditation, Vorträge, Seminare, Kongresse, Pilgerfahrten usw. )
  • Einladung von qualifizierten Lehrern aller buddhistischen Traditionen sowie anderer relevanter Kultur- und Wissensgebiete.
  • Aufbewahrung und Pflege von Reliquien, Skulpturen, religiösen Bildern und anderen religiösen Kunstgegenständen.
  • Einrichtung und Unterhaltung von Büchereien, Audio-, Video- und Fotoarchiven. Verfügbarmachung der Lehren über die Medien.
  • Unterstützung buddhistischer Gemeinden im In- und Ausland.
  • Unterstützung religiös Verfolgter sowie hilfsbedürftiger Personen, die in innere oder äußere Not geraten sind.
§3 SELBSTLOSIGKEIT

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 wurde gestrichen
§5 MITGLIEDSCHAFT

Mitglied des Vereins kann jeder natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Der Verein hat ordentliche (aktive) und fördernde Mitglieder. Über den schriftlichen einzureichenden Antrag auf Aufnahme als ordentliches oder förderndes Mitglied entscheidet der Vorstand. Ordentliches Mitglied kann werden, wer aktiv im Verein tätig ist, indem er ständige oder längerfristige Aufgaben übernimmt unter Einbeziehung der Notwendigkeiten, die eine Kooperation im Sinne des Buddhismus unter den aktiven Mitgliedern fördert oder die Belange des Vereins in anderer erheblicher Weise fördert. Die ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, kann der Vorstand eine Umbenennung in ein förderndes Mitglied beschließen. Alle übrigen Mitglieder sind fördernde Mitglieder. Sie nehmen an Veranstaltungen des Vereins teil und unterstützen ihn. Sie haben kein Stimmrecht, können jedoch Vorschläge für die Mitgliedersammlung einreichen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Sie endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Mitgliedschaften gelten für ein Jahr und werden automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht 2 Monate vor Beendigung gekündigt werden. Der Austritt erfolgt schriftlich durch Kündigung an den Vorstand. Ausschluss eine Mitgliedes kann erfolgen:
– wenn es gegen die Zielsetzung des Vereins verstößt,
– wenn es durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder gefährdet.
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann im Einzelfall entscheiden, dass der Betrag ganz oder teilweise erlassen wird.

§6 SPIRITUELLE AUSRICHTUNG

Die spirituelle Ausrichtung basiert auf den Werten der buddhistischen Philosophie und Praxis und deren Weiterentwicklung bis heute. Ethische Grundlagen bilden die fünf Shilas. Speziell die praktische Anwendung über Weisheit und Liebe und das Studium der Dharma Lehren sollen gefördert werden. Die ursprüngliche Basis bilden die Aktivitäten des Khempo Dorje Gyaltsen Rinpoches, Gründer des Zentrums Pauenhof e.V..

Um die Kontinuität der SAKYA Lehren & Praxis im Sinne von Khempo Dorje Gyaltsen auch organisatorisch zu gewährleisten, wird ist ein spezieller Zweig des PAUENHOF e.V. gepflegt und gefördert: SAKYA LING.

Es gilt als eigenständiger Zweig, der inhaltlich vollkommen unabhängig, organisatorisch verbunden mit dem Pauenhof e.V. kooperiert.

Folgende Aufgaben hat der SAKYA LING:

  1. Instandhaltung der traditionellen tibetischen Gompa und Pflege der Sakya Stupa.
  2. Pflege der Sakya Literatur in der Bücherei und Bereitstellung von Texten für Initiationen.
  3. Einladung von Lehrern der Sakya Tradition und des tibetischen Buddhismus.
  4. Publikationen von Sakya Texten.
  5. Unterstützung von Meditations-Gruppen der Sakya Tradition.
  6. Organisieren von finanzieller Unterstützung der Sakya Aktivitäten durch Spenden oder andere Aktivitäten.
  7. Pflege einer eigenen Homepage unter www.SAKYALING.de.
  8. Dafür Sorge zu tragen, dass die Sakya Tradition über den gesamten Zeitraum der Existenz des Pauenhof e.V. unterstützt und vermehrt wird, ganz im Sinne des Testamentes von Khempo Dorje Gyaltsen Rinpoche.
§7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
– Wahl des Kassenprüfers
– Wahl des Kassenführers
– Festsetzung der Mitgliedsbeträge
– Satzungsänderungen

Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf in der Regel mindestens einmal pro Jahr vom Vorstand einberufen. Sie ist in jedem Fall durch einfache Mehrheit beschlussfähig. Zu Satzungsänderungen und Zweckänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird als E-Mail oder als Brief verschickt. Die Einberufungsfrist beträgt 2 Wochen.

Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. 

Der Vorstand wird von der Mitgliederjahresversammlung durch einfache Mehrheit auf unbestimmte Dauer gewählt. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden. Der Verein wird durch die beiden Vorsitzenden vertreten.

§8 BESCHLÜSSE UND WEISUNGEN

Beschlüsse und Weisungen sind unter Angabe des Ortes und der Zeit ihres Zustandekommens bzw. ihrer Erteilung in einer Niederschrift schriftlich festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Schriftführer zu unterzeichnen. Dies gilt für Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen. Niederschriften sind in einem Beschlussbuch aufzubewahren.